|
| |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der
WWS-Technik GmbH
§1 : Geltung der Bedingungen
§2 : Angebot und Vertragsschluss
§3 : Preise
§4 : Liefer- und Leistungszeit
§5 : Annahmeverzug
§6 : Lieferung
§7 : Gefahrenübergang
§8 : Gewährleistung
§9 : Retouren
§10 : Eigentumsvorbehalt
§11 : Zahlung
§12 : Haftungsbeschränkung
§13 : Datenschutz
§14 : Gerichtsstand
§1 Geltung der Bedingungen
- Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote der
WWS-Technik GmbH
erfolgen ausschliesslich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers
wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
->
zurück zur Auswahl
§2 Angebot und Vertragsschluss
- Die
Angebote von
WWS-Technik
GmbH
in
Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen
sind für
WWS-Technik
GmbH
erst
nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden
nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
- Die
Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse,
Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und
stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden
schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Überschreitet
ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer
Lieferverpflichtung entbunden.
->
zurück zur Auswahl
§3 Preise
- Massgebend
sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für
Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie
Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
- Die
Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich
Transportkosten, inkl. 7.6 % MwSt.
- Bei
einer Bestellung unter Fr. 100.- wird ein Kleinmengenzuschlag von Fr. 15.--
erhoben.
- Bei
Bestellungen über Fr. 1000.- Transport inkl.ausgenommen Schwimmbad Kits.
->
zurück zur Auswahl
§4 Liefer- und Leistungszeit
- Ab
Lager verfügbare Artikel werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden
ausgeliefert.
- Termine
und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und
Liefertermine durch
WWS-Technik GmbH
steht unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Belieferung von
WWS-Technik GmbH
durch Zulieferanten und
Hersteller. In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen
Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
- Die
Versandkosten verstehen sich inklusive Nachnahme- Gebühr für Lieferungen
innerhalb der Schweiz. Wird auf der Bestellung vom Kunden nichts
Gegenteiliges angegeben, so behält sich die
WWS-Technik GmbH
vor, wahlweise Komplett-
oder Teillieferungen durchzuführen.
->
zurück zur Auswahl
§5 Annahmeverzug
- Wenn
der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der
Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu
wollen, kann
WWS-Technik GmbH
die Erfüllung des
Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
WWS-Technik GmbH
ist berechtigt, als
Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises
oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
->
zurück zur Auswahl
§6 Lieferung
- Sichtbare
Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte
Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der
WWS-Technik GmbH
und dem Frachtführer
schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung,
Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung
anzumelden.
->
zurück zur Auswahl
§7 Gefahrenübergang
- Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser
Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall
vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch
WWS-Technik GmbH
hat keinen Einfluss auf
den Gefahrenübergang.
->
zurück zur Auswahl
§8 Gewährleistung / Garantie
- Die
Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr,
wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
- Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs-
oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung,
soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der
Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte,
oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.
Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen
keine Gewährleistungsrechte aus.
- Eine
Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
- Gewährleistungsansprüche
gegen
WWS-Technik GmbH
stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
- Innerhalb
der Garantiezeit von 12 Monaten behält sich
WWS-Technik GmbH
vor, bei Artikeln welche
nicht mehr zu reparieren, oder nicht mehr lieferbar sind, einen
gleichwertigen Ersatzartikel zur Abgeltung der Garantieansprüche auszuhändigen.
Die Ersatz- oder Tauschartikel berechtigen zu keiner Garantiezeitverlängerung.
Für jegliche Änderung der Produkte bleibt die Garantiezeit ab dem ersten
Kaufdatum als verbindlich.
->
zurück zur Auswahl
§9 Retouren
- Für
Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem
Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät
geliefert wurde, an
WWS-Technik GmbH
zur Reparatur eingeschickt
oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Die Gewährleistung beschränkt sich
ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten
Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden
Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch
Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
Für Produkte, bei denen kein Fehler bei unserer Kontrolle festgestellt
werden, erhebt die
WWS-Technik GmbH
Anspruch auf Verrechnung
des Prüfaufwandes dem Käufer gegenüber.
->
zurück zur Auswahl
§10 Eigentumsvorbehalt
- Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
WWS-Technik GmbH
.
->
zurück zur Auswahl
§11 Zahlung
- Die
Kaufpreise sind in bar, per Vorauskasse sowie
bei Postversand per Nachnahme zu begleichen. Die Lieferung erfolgt erst nach
Zahlungseingang.Bei Bar- und Vorauszahlung gewähren wir 5% Skonto.
- Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer
Einlösung als Zahlung.
- Gerät
der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des
Verzuges ist
WWS-Technik GmbH
auch jederzeit berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und
Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
- Alle
Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät,
sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält
oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit
des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit
eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
->
zurück zur Auswahl
§12 Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als
auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für
Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
->
zurück zur Auswahl
§13 Datenschutz
-
WWS-Technik GmbH
ist berechtigt, die bezüglich
der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten
über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
->
zurück zur Auswahl
§14 Gerichtsstand
- Aarberg
ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis
untersteht dem schweizerischen Recht.
->
zurück zur Auswahl
Baggwil , 31.03.2003
|